Verkauf Vermietung
Verkauf Vermietung
bei der Vermietung von Wohnung oder Haus wird seit 2012 ein Energieausweis benötigt. Vermieter, Verkäufer, Makler Vermittler (Verwaltungstätigkeit) muss der HWB und der fGEE
Sanierungsberatung
Ausführliche Beratung bei Sanierungsfragen
Förderung
Beratung über Fördermöglichkeiten und Begleitung bei Anträgen
Neubau
Baueinreichung, OIB, Beratung bei Wärmedämmfragen
Verkauf/Vermietung und Makler
Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012
Seit 2012 ist die Vorlage eines Energieausweises mit dem HWB und dem Gesamtenergieeffizienz-Faktor verpflichtend.
Gesetzestext
§ 3. Wird ein Gebäude oder ein Nutzungsobjekt in einem Druckwerk oder einem elektronischen Medium zum Kauf oder zur In-Bestand-Nahme angeboten, so sind in der Anzeige der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben. Diese Pflicht gilt sowohl für den Verkäufer oder Bestandgeber als auch für den von diesem beauftragten Immobilienmakler.
Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Hier kann auch das vereinfachte Verfahren angewendet werden.
Sanierungsberatung/Wohnhaussanierung
Eine Wohnhaussanierung wird vom Land, Bund und in einigen Fällen auch von der Gemeinde mittels einer Förderung unterstützt. Dass hier Grenzwerte vorgeschrieben und eingehalten werden müssen, versteht sich von selbst. Aber keine Angst! Mit einer guten Beratung und Planung sowie einer umfassenden Angebotsausschreibung können diese Vorgaben gut erreicht werden.
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Fördermodelle:
- Umfassende Sanierung
- Teilsanierung
Umfassende Sanierung: Werden im Zuge der Sanierung mehr als zwei Bauteile saniert, spricht man von einer umfassenden Sanierung. In diesem Fall ist zusätzlich zum Energieausweis auch ein Gebäudeausweis zu erstellen. Bei der umfassenden Sanierung wird immer der HWB-Wert herangezogen also der Heiz-Wärme-Bedarf für das ganze Haus.
Teilsanierung: bei einer Teilsanierung werden maximal zwei Bauteile saniert. Dabei ist der U-Wert der einzelnen Bauteile ausschlaggebend.
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