Allgemeine Informationen - Energieausweis erstellen Hartmann

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Vorarbinfo – Änderungen am Energieausweis
(5. 9. 2018)

             
                            
                
Auf der Bauteilseite für  vereinfachte Bauteile, der Anforderungsseite Baurecht sowie der Seite  mit den ergänzenden Informationen werden Änderungen vorgenommen über die  wir Sie hiermit gerne informieren möchten.

Im Detail handelt es sich um folgende Änderungen:

Bauteilaufbauten – vereinfachten Bauteile:
Nach wie vor wird teilweise bei instandgesetzten oder neuen Bauteilen  das vereinfachte Verfahren angewendet. Wir möchten an dieser Stelle  darauf hinweisen, dass dieses Verfahren ausschließlich für unveränderte  Bestandsbauteile, an die es keine Anforderungen gibt und sofern der  korrekte U-Wert nicht bekannt ist, anzuwenden ist (siehe auch Leitfaden  zur OIB RL6). Wir bitten daher die Energieausweisersteller bei der  Eingabe der Bauteile darauf zu achten neue oder instandgesetzte Bauteile  detailliert einzugeben.

Bei der Bauteildarstellung wird dementsprechend zukünftig die Spalte UAnf mit der dazugehörigen Fußnote entfernt.

Bisher  hat die EAWZ nicht überprüft ob neue oder instandgesetzte Bauteile als  vereinfachtes Verfahren an die EAWZ übergeben werden. Werden zukünftig  dennoch solche Bauteile als vereinfachte Bauteile übermittelt, so wird  dies durch die EAWZ geprüft und ggf. auf der „Anforderungsseite  Baurecht“ (Kap. 2) mit einem entsprechenden Erläuterungstext (gelbes  Warndreieck) erkennbar gemacht.


Quelle: EAWZ.at

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